Lizenzbedingungen
Für das Theme Avando AVE gibt es zwei Wege: kostenlos für nichtkommerzielle Webseiten mit Namensnennung oder kommerziell je Domain. Das Design Studio ist ein kostenpflichtiger Zusatz mit eigener Lizenz.
Avando AVE — Lizenzbedingungen
Fassung 1.0 · Stand 1. September 2026
Kurzfassung (nicht Vertragsbestandteil, sondern Lesehilfe — im Zweifel gilt der Text der §§): Es gibt zwei Wege, dieses Theme zu benutzen. Wer bezahlt, betreibt es auf einer Domain und braucht keine Namensnennung. Wer nicht bezahlt, darf es auf beliebig vielen Webseiten einsetzen — aber nur, wenn die Webseite nichtkommerziell ist, niemand für ihren Bau bezahlt wird und die Namensnennung im Fuß stehen bleibt.
§ 1 Gegenstand
(1) Gegenstand dieser Lizenz ist das Contao-Theme Avando AVE (Composer-Paket avando/ave) einschließlich aller darin enthaltenen Stylesheets, Templates, PHP-Klassen, Konfigurationsdateien, Symbole und Dokumentation (nachfolgend „die Software“).
(2) Das Design Studio (avando/ave-editor) ist nicht Gegenstand dieser Lizenz. Für dieses Zusatzpaket gilt die eigene Lizenz, die ihm beiliegt (siehe § 8).
(3) Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte, die hier nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben beim Lizenzgeber.
§ 2 Die zwei Nutzungswege im Überblick
| Weg A — Kommerzielle Lizenz | Weg B — Freie Lizenz | |
|---|---|---|
| Kosten | einmalig je Domain | keine |
| Anzahl Webseiten | eine Domain je Lizenz | unbegrenzt |
| Zweck der Webseite | beliebig, auch kommerziell | nur nichtkommerziell |
| Bezahlte Erstellung der Webseite | erlaubt | nicht erlaubt |
| Namensnennung im Seitenfuß | nicht erforderlich | erforderlich |
| Quelltext anpassen | ja | ja |
| Weitergabe an Dritte | nein | nein |
Für jede einzelne Webseite ist genau einer der beiden Wege zu wählen. Wer die Voraussetzungen von Weg B nicht (mehr) erfüllt, benötigt für diese Webseite eine Lizenz nach Weg A.
§ 3 Weg A — Kommerzielle Lizenz
(1) Mit dem Erwerb einer kommerziellen Lizenz erhält der Lizenznehmer das einfache, zeitlich unbefristete, nicht übertragbare Recht, die Software auf einer (1) Domain öffentlich zu betreiben — zu jedem Zweck, auch zu einem gewerblichen.
(2) Domain im Sinne dieser Lizenz ist ein registrierter Domainname einschließlich aller seiner Subdomains. beispiel.de, www.beispiel.de und shop.beispiel.de sind also eine Domain und benötigen eine Lizenz. Eine andere Second-Level-Domain — auch eine andere Länderendung desselben Namens (beispiel.at) — ist eine weitere Domain und benötigt eine weitere Lizenz.
(3) Nicht mitgezählt werden nicht-öffentliche Installationen derselben Webseite: lokale Entwicklungsumgebungen, Test- und Staging-Instanzen sowie Sicherungen, sofern sie nicht dem Publikum zugänglich sind oder von Suchmaschinen erfasst werden.
(4) Die Lizenz ist an die Domain gebunden, nicht an eine Person. Sie darf einmalig auf eine andere Domain übertragen werden, wenn die Webseite dabei umzieht und die alte Domain die Software nicht weiterbetreibt. Der Verkauf oder die Verpachtung der Lizenz an Dritte ist ausgeschlossen.
(5) Agenturen und Dienstleister dürfen die Software im Auftrag ihrer Kunden einrichten und anpassen. Erforderlich ist eine Lizenz je Kundendomain.
§ 4 Weg B — Freie Lizenz für nichtkommerzielle Webseiten
(1) Die Software darf unentgeltlich und auf beliebig vielen Domains eingesetzt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- a) Die Webseite ist nichtkommerziell im Sinne von Absatz 2.
- b) Für Konzeption, Gestaltung, Einrichtung, Anpassung, Befüllung, Schulung oder Pflege dieser Webseite erhält niemand ein Entgelt im Sinne von Absatz 3.
- c) Die Namensnennung nach § 5 ist auf der Webseite vorhanden und bleibt dauerhaft sichtbar.
(2) Nichtkommerziell ist eine Webseite, die weder unmittelbar noch mittelbar der Gewinnerzielung dient. Erfasst sind insbesondere Webseiten von eingetragenen Vereinen, Kirchengemeinden, Schulen, Kindergärten, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Projekten sowie rein private Webseiten. Unschädlich sind ein Spendenaufruf, ein Mitgliedsbeitrag, ein Vereinsheft oder ein kleiner Verkauf im Rahmen des Vereinszwecks, solange der Betrieb der Webseite selbst nicht auf Gewinn gerichtet ist.
Nicht nichtkommerziell sind insbesondere: Webseiten von Unternehmen und Freiberuflern, Webshops, Buchungs- und Vermietungsseiten, werbefinanzierte Angebote, Affiliate-Seiten sowie Webseiten, die für ein entgeltliches Angebot werben.
(3) Entgelt ist jede Gegenleistung mit Geldwert — Honorar, Stundenlohn, Pauschale, Sachleistung, Verrechnung oder Tausch. Sobald jemand für den Bau oder Betrieb der Webseite bezahlt wird, entfällt Weg B, auch wenn die Webseite selbst nichtkommerziell bleibt. In diesem Fall ist eine Lizenz nach § 3 zu erwerben; wer sie erwirbt — Dienstleister oder Auftraggeber — bleibt den Beteiligten überlassen.
Ausdrücklich kein Entgelt sind: ehrenamtliche Arbeit, die Erstattung nachgewiesener Auslagen (Hosting, Domain, Fotomaterial) sowie die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG.
(4) Der Lizenzgeber kann die freie Nutzung für die Zukunft widerrufen, wenn die Voraussetzungen entfallen. Der Widerruf erfolgt in Textform mit einer Frist von 30 Tagen; innerhalb dieser Frist kann eine Lizenz nach § 3 erworben werden.
§ 5 Namensnennung (nur Weg B)
(1) Die Software gibt den Hinweis selbst aus. Er steht am Ende jeder Seite und lautet:
Built with the free Avando AVE theme for Contao
Der Hinweis wird vom Seitenlayout der Software erzeugt (bundle/contao/templates/twig/page/layout.html.twig, Block .ave-credit) und von deren Stylesheet gestaltet. Es ist nichts hinzuzufügen — es ist nur nichts zu entfernen.
(2) Untersagt ist jede Maßnahme, die den Hinweis unsichtbar oder unlesbar macht, insbesondere:
- Entfernen oder Auskommentieren des Blocks im Template oder in einer überschriebenen Fassung des Templates,
display:none,visibility:hidden, Höhe oder Deckkraft null, Verschieben aus dem sichtbaren Bereich, Überdecken durch andere Elemente,- Herabsetzen von Schriftgröße oder Farbkontrast unter das, was die Software ausliefert,
- Entfernen des Links oder Umleiten auf eine andere Adresse,
- Unterdrücken des Hinweises per JavaScript nach dem Laden der Seite.
(3) Zulässig sind Anpassungen, die die Lesbarkeit nicht verschlechtern: eine Übersetzung des Satzes in die Sprache der Webseite, eine an das Seitendesign angepasste Fläche oder Schriftart, eine andere Position innerhalb des Seitenfußes.
(4) Der Link trägt rel="nofollow". Das ist Absicht und kein Versehen: eine Attributionszeile, die auf tausenden Webseiten gleichzeitig steht, ist genau das Muster, das Suchmaschinen als Linkschema bewerten — die Auszeichnung schützt also beide Seiten. Sie darf nicht entfernt werden.
(5) Wer eine Lizenz nach § 3 erworben hat, darf den Hinweis entfernen, muss es aber nicht. Das geschieht nicht durch Ändern des Templates, sondern über das Pro-Token, das der Lieferung beiliegt. Es wird im Backend im Startpunkt der lizenzierten Domain eingetragen (Feld „Pro-Token“ im Abschnitt „Avando AVE“); alternativ in der Konfiguration der Installation (avando_ave.license in config/config.yaml).
So übersteht die Entscheidung jede Aktualisierung, und es bleibt nachvollziehbar, wann sie getroffen wurde. Ein geändertes Template fällt beim nächsten Update zurück; ein im Projekt überschriebenes Seitenlayout friert außerdem alle künftigen Verbesserungen daran ein.
(6) Das Pro-Token ist Teil der Lizenz und wie ein Zugangsschlüssel zu behandeln. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Einsatz auf einer Domain ohne eigene Lizenz nach § 3 ist ein Verstoß gegen § 7 und beendet die Lizenz nach § 13.
§ 6 In beiden Wegen erlaubt
(1) Installation, Betrieb und Sicherung der Software auf eigener oder gemieteter Infrastruktur.
(2) Anpassung des Quelltextes für die eigene Webseite: eigene Stylesheets, überschriebene Templates, geänderte Tokens, ergänzte Klassen. Der Lizenzgeber schuldet für angepasste Installationen keine Unterstützung, und Aktualisierungen können Anpassungen überschreiben.
(3) Anfertigung beliebig vieler Sicherungskopien.
(4) Weitergabe an einen beauftragten Dienstleister zum Zweck der Arbeit an der lizenzierten Webseite. Der Dienstleister erwirbt daraus kein eigenes Nutzungsrecht.
§ 7 In beiden Wegen untersagt
(1) Weitergabe, Veröffentlichung, Verkauf, Vermietung, Verleih oder Unterlizenzierung der Software oder von Teilen davon an Dritte — auch nicht verändert, umbenannt oder als Bestandteil eines eigenen Produkts, Themes, Templates, Baukastens oder einer Vorlagensammlung.
(2) Öffentliches Bereitstellen des Quelltextes, etwa in einem offenen Repository, einem Paketverzeichnis oder einem Download-Bereich.
(3) Einsatz in einem Angebot, das Dritten die Software als Bestandteil eines Baukastens, Website-Generators oder Mandantensystems zur Verfügung stellt, ohne dass für jede so betriebene Domain eine Lizenz nach § 3 besteht.
(4) Entfernen, Verändern oder Unkenntlichmachen von Urheber-, Marken- oder Lizenzhinweisen im Quelltext.
(5) Umgehen oder Aushebeln technischer Vorkehrungen zur Lizenzprüfung.
(6) Nutzung der Software oder ihrer Bestandteile zum Trainieren von Modellen maschinellen Lernens, die Quelltext oder Gestaltung erzeugen.
§ 8 Design Studio (Pro-Zusatz)
Das Design Studio (avando/ave-editor) ist ein kostenpflichtiger Zusatz und nicht Teil von Weg B. Das Theme ist ohne das Studio vollständig lauffähig — alle Gestaltungswerte stehen als CSS-Tokens in den Stylesheets und lassen sich von Hand überschreiben. Für das Studio gilt die Lizenz in ave-editor/LICENSE.md.
§ 9 Fremdbestandteile
Die Software enthält und lädt Bestandteile Dritter, die eigenen Lizenzen unterliegen. Diese Lizenzen gehen dieser Lizenz für die jeweiligen Bestandteile vor. Die Übersicht steht in THIRD-PARTY.md.
Insbesondere gilt: Schriften werden nicht mitgeliefert, sondern bei Bedarf von Google Fonts geladen und lokal abgelegt. Sie unterliegen der SIL Open Font License bzw. der Apache-Lizenz; die Lizenzdatei wird beim Herunterladen neben der Schriftdatei abgelegt und muss dort verbleiben.
Demo-Inhalte (Beispieltexte, Beispielbilder, Beispiel-PDFs unter files/demo/) sind nicht Bestandteil der lizenzierten Software. Sie dienen der Vorführung und dürfen nicht in eine veröffentlichte Webseite übernommen werden.
§ 10 Aktualisierungen und Unterstützung
(1) Ein Anspruch auf Aktualisierungen, neue Funktionen oder Unterstützung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Werden Aktualisierungen bereitgestellt, gelten für sie diese Lizenzbedingungen in der jeweils beiliegenden Fassung.
§ 11 Gewährleistung
(1) Die Software wird in ihrem jeweiligen Stand überlassen. Der Lizenzgeber sichert nicht zu, dass sie für einen bestimmten Zweck geeignet, unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist.
(2) Für Weg B (unentgeltliche Überlassung) haftet der Lizenzgeber für Sach- und Rechtsmängel nur bei arglistigem Verschweigen.
(3) Der Lizenznehmer bleibt für den rechtskonformen Betrieb seiner Webseite selbst verantwortlich — insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen, Barrierefreiheit und Bildrechte. Hinweise der Software oder ihrer Dokumentation zu diesen Themen sind Hilfestellung, keine Rechtsberatung und keine zugesicherte Eigenschaft.
§ 12 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den für die betroffene Domain gezahlten Lizenzbetrag. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Der Lizenznehmer sichert seine Daten selbst. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung entstanden wäre.
§ 13 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Lizenz gilt unbefristet.
(2) Sie endet automatisch, wenn gegen § 5 oder § 7 verstoßen wird. Die Software ist dann von allen betroffenen Systemen zu entfernen.
(3) Ein Verstoß, der innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung in Textform vollständig beseitigt wird, lässt die Lizenz unberührt. Diese Möglichkeit besteht einmal.
§ 14 Änderungen dieser Lizenz
Der Lizenzgeber kann künftige Fassungen dieser Lizenz herausgeben. Für eine bereits erworbene Lizenz gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Erwerbs beilag.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Hainichen, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Kontakt
Fragen zur Lizenz, Bestellung einer kommerziellen Lizenz, Anfragen zu Mehrfach- oder Agenturlizenzen: themes@avandolabs.com
Copyright © 2026 Ulrich Braun. Alle Rechte vorbehalten.
Avando AVE Design Studio — Lizenzbedingungen
Fassung 1.0 · Stand 1. September 2026
§ 1 Gegenstand
(1) Gegenstand dieser Lizenz ist das Avando AVE Design Studio (Composer-Paket avando/ave-editor) einschließlich aller darin enthaltenen PHP-Klassen, JavaScript-Dateien, Stylesheets, Übersetzungen und Dokumentation (nachfolgend „das Studio“).
(2) Das Studio ist ein kostenpflichtiger Zusatz zum Theme Avando AVE (avando/ave). Es setzt eine gültige Lizenz des Themes voraus.
(3) Das Studio wird lizenziert, nicht verkauft.
§ 2 Nutzungsrecht
(1) Mit dem Erwerb einer Lizenz erhält der Lizenznehmer das einfache, zeitlich unbefristete, nicht übertragbare Recht, das Studio auf einer (1) Domain zu betreiben.
(2) Für den Begriff der Domain, für nicht-öffentliche Test- und Entwicklungsinstanzen sowie für die einmalige Übertragung auf eine andere Domain gilt § 3 Absätze 2 bis 4 der Theme-Lizenz (LICENSE.md des Pakets avando/ave, im Projekt unter vendor/avando/ave/LICENSE.md) entsprechend.
(3) Eine freie Lizenz für nichtkommerzielle Webseiten gibt es für das Studio nicht. Wer das Theme nach Weg B der Theme-Lizenz einsetzt, darf das Studio nicht installieren. Das Theme ist ohne das Studio vollständig gestaltbar: alle Werte stehen als CSS-Tokens in tokens.css des Pakets avando/ave (public/bundles/avandoave/theme/tokens.css) und lassen sich in files/theme/CSS/custom.css überschreiben.
§ 3 Untersagt
Es gilt § 7 der Theme-Lizenz entsprechend. Zusätzlich untersagt ist:
(1) Das Nachbauen des Studios oder seiner Bedienoberfläche als eigenes Produkt auf Grundlage seines Quelltextes.
(2) Der Betrieb des Studios als Dienst für Dritte (etwa als Gestaltungswerkzeug in einem Baukasten), ohne dass für jede so bediente Domain eine Lizenz besteht.
§ 4 Schlüssel für Sprachmodelle (BYOK)
(1) Das Studio kann Beschreibungen in Gestaltungsvorschläge übersetzen. Dafür hinterlegt der Lizenznehmer seinen eigenen Zugangsschlüssel zu einem Sprachmodell-Dienst („bring your own key“). Der Lizenzgeber stellt keinen Schlüssel und kein Kontingent bereit.
(2) Der Lizenznehmer trägt die Kosten und die Verantwortung für die Nutzung dieses Dienstes, einschließlich der Einhaltung von dessen Bedingungen und der datenschutzrechtlichen Prüfung. Die an den Dienst übertragenen Daten verlassen die Installation des Lizenznehmers; der Lizenzgeber erhält sie nicht.
(3) Der Schlüssel wird verschlüsselt in der Contao-Konfiguration abgelegt. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass diese Datei nicht in ein Versionsverwaltungssystem oder eine Sicherung gerät, die Dritten zugänglich ist.
§ 5 Gewährleistung, Haftung, Laufzeit, Schlussbestimmungen
Es gelten die §§ 10 bis 15 der Theme-Lizenz (LICENSE.md des Pakets avando/ave, im Projekt unter vendor/avando/ave/LICENSE.md) entsprechend.
Copyright © 2026 Ulrich Braun. Alle Rechte vorbehalten.